Veranstaltung: | JVV |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | JVV 2023 |
Beschlossen am: | 18.11.2023 |
Antragshistorie: | Version 4 |
Regelmäßig im Kassenprüfericht genannte Problemfelder beseitigen
Beschlusstext
Hiermit beauftragt die JVV die Landesjugendleitung sich mit den drei wichtigsten
im Kassenprüfericht zum Jahr 2022 als Schwierigkeiten bzw. Verbesserungsbedarfe
angeführten Punkte bis zur nächsten JVV zu befassen. Dies sind:
- die Honorarordnung und die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen und
Honararen
- der Umgang mit von Aktiven angeschafften Equipment und
- die Aufbewahrung von Belegen.
Konkret soll die Landesjugendleitung
- in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro eine praxistaugliche und betragsmäßig
angemessene Orientierungsleitlinie für Aufwandsentschädigungen und
Honorare ausarbeiten.
- In Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro einen Prozess für die
Inventatisierung erarbeiten.
- eine finanz- und steuerrechtlich zuverlässige Einschätzung zur notwendigen
Aufbewahrungsfrist von Belegen innerhalb der NAJU einholen, beispielsweise
von einem Steuerberater oder vom BJR. Sofern die vorgeschriebene
Aufbewahrungsfrist die Lesbarkeitsdauer von Thermobelegen übersteigt, soll
die Landesjugendleitung das Büro anweisen, ein praxistaugliches und
funktionierendes Vorgehen zur Anfertigung von Belegkopien und deren
fristgerechter Aufbewahrung zu implementieren.
Auf der nächsten JVV soll die Landesjugendleitung über die getroffenen (Neu-
)Regelungen und ihre Anstrengungen zur Beseitgung der genannten Schwierigkeiten
berichten.
Begründung:
Die genannten Problemfelder werden seit mehreren Jahren in den
Kassenprüfberichten angemahnt und stellen strukturelle Probleme dar. Da in der
Vergangenheit keine zufriedenstellende Beseitgung dieser gelang, wird mit diesem
Antrag verbindlich und verpfichtend auf die Landesjugendleitung und das
Jugendbüro eingewirkt, sich um die Abstellung dieser Problemquellen zu kümmern.