Änderungen von A10 zu A10
Ursprüngliche Version: | A10 (Version 1) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 18.11.2023, 11:13 |
Neue Version: | A10 (Version 2) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 18.11.2023, 12:10 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Hiermit beauftragt die JVV die Landesjugendleitung die vierdrei wichtigsten im Kassenprüfericht zum Jahr 2022 als Schwierigkeiten bzw. Verbesserungsbedarfe
Von Zeile 3 bis 4:
- die Honorarordnung und die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen und Honararen
- der Umgang mit von Aktiven
angeschafftemangeschafften Equipment und
Von Zeile 7 bis 20:
- in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro eine praxistaugliche und betragsmäßig angemessene
unverbindlicheOrientierungsleitlinie für Aufwandsentschädigungen und Honorare ausarbeiten.
- eine Regelung zur Erstattung von Kosten für Equipment, das von Aktiven angeschafft wurden, in Absprache mit dem Jugendbüro erarbeiten und auf eine konsequente und korrekte Befolgung dieser Regelung durch das Jugendbüro hinwirken. Die Regelung soll darauf abzielen, dass sichergestellt ist, dass von der NAJU bezahltes Material auch der NAJU (und Aktiven wie Freizeitenleitungen etc.) zur Verfügung steht. Beispielsweise könnten eine solche Regelung beinhalten, dass vor Buchung und Ausbezahlung eingereichter Belege geprüft wird, ob das angeschaffte Equipment bei der NAJU eingetroffen ist (ansstatt bei dem*der Aktiven verblieben ist) und dass dies auf dem jeweiligen Buchungsblatt vermerkt wird.
- In Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro einen Prozess für die Inventatisierung erarbeiten.
Von Zeile 22 bis 25 löschen:
- Aufbewahrungsfrist von Belegen innerhalb der NAJU einholen, beispielsweise von einem Steuerberater oder vom BJR
, nicht aber von der Finanzbuchhaltung des LBV. Sofern die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist die Lesbarkeitsdauer von Thermobelegen übersteigt, soll die
Von Zeile 38 bis 43 löschen:
Begründung für die Dringlichkeit:
Der Antrag konnte nicht fristgerecht bis sechs Wochen vor Beginn der JVV eingereicht werden, da der Kassenprüfbericht erst danach fertiggestellt worden ist. Zugleich kann die JVV nur per Antrag verbindlich auf die Landesjugendleitung zur Beseitgung gefundener Verbesserungsbedarfe im Kassenprüfbericht einwirken.