Antrag: | Regelmäßig im Kassenprüfericht genannte Problemfelder beseitigen |
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Antragsteller*in: | Tobias Guggenmos |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 18.11.2023, 11:46 |
Ä4 zu A10: Regelmäßig im Kassenprüfericht genannte Problemfelder beseitigen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 3 bis 4:
- die Fahrtkostenrichtlinie und ihre (Nicht-)Beachtung in der Praxis,
- die Honorarordnung und die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen und Honoraren,
- der Umgang mit von
Aktiven angeschafftemAkRven angeschajtem Equipment und
Von Zeile 7 bis 20:
- in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro eine praxistaugliche und betragsmäßig angemessene unverbindliche Orientierungsleitlinie für Aufwandsentschädigungen und Honorare ausarbeiten.
- die dieses Jahr neu verabschiedete Fahrtkostenrichtlinie im Gespräch mit dem Jugendbüro auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen, ggf. erneut anpassen und auf eine konsequente und korrekte Befolgung der Richtlinie durch das Jugendbüro hinwirken.
- eine Regelung zur Erstattung von Kosten für Equipment, das von Aktiven angeschafft wurden, in Absprache mit dem Jugendbüro erarbeiten und auf eine konsequente und korrekte Befolgung dieser Regelung durch das Jugendbüro hinwirken. Die Regelung soll darauf abzielen, dass sichergestellt ist, dass von der NAJU bezahltes Material auch der NAJU (und Aktiven wie Freizeitenleitungen etc.) zur Verfügung steht. Beispielsweise könnten eine solche Regelung beinhalten, dass vor Buchung und Ausbezahlung eingereichter Belege geprüft wird, ob das angeschaffte Equipment bei der NAJU eingetroffen ist (ansstatt bei dem*der Aktiven verblieben ist) und dass dies auf dem jeweiligen Buchungsblatt vermerkt wird.
- unter Einbezug des Jugendbüros eine praxistaugliche und betragsmäßig angemessene Aufwandsentschädigungs- und Honorarordnung erarbeiten und beschließen. Diese soll Regelungen für alle gängigen Fälle, in denen Aufwandsentschädigungen oder Honorare bezahlt werden, enthalten. Sodann soll die Landesjugendleitung auf eine konsequente und korrekte Befolgung der Richtlinie durch das Jugendbüro hinwirken.
- In Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro einen Prozess für die Inventatisierung zu erarbeiten.
Von Zeile 3 bis 4:
- die Fahrtkostenrichtlinie und ihre (Nicht-)Beachtung in der Praxis,
- die Honorarordnung und die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen und Honoraren,
- der Umgang mit von
Aktiven angeschafftemAkRven angeschajtem Equipment und
Von Zeile 7 bis 20:
- in Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro eine praxistaugliche und betragsmäßig angemessene unverbindliche Orientierungsleitlinie für Aufwandsentschädigungen und Honorare ausarbeiten.
- die dieses Jahr neu verabschiedete Fahrtkostenrichtlinie im Gespräch mit dem Jugendbüro auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen, ggf. erneut anpassen und auf eine konsequente und korrekte Befolgung der Richtlinie durch das Jugendbüro hinwirken.
- eine Regelung zur Erstattung von Kosten für Equipment, das von Aktiven angeschafft wurden, in Absprache mit dem Jugendbüro erarbeiten und auf eine konsequente und korrekte Befolgung dieser Regelung durch das Jugendbüro hinwirken. Die Regelung soll darauf abzielen, dass sichergestellt ist, dass von der NAJU bezahltes Material auch der NAJU (und Aktiven wie Freizeitenleitungen etc.) zur Verfügung steht. Beispielsweise könnten eine solche Regelung beinhalten, dass vor Buchung und Ausbezahlung eingereichter Belege geprüft wird, ob das angeschaffte Equipment bei der NAJU eingetroffen ist (ansstatt bei dem*der Aktiven verblieben ist) und dass dies auf dem jeweiligen Buchungsblatt vermerkt wird.
- unter Einbezug des Jugendbüros eine praxistaugliche und betragsmäßig angemessene Aufwandsentschädigungs- und Honorarordnung erarbeiten und beschließen. Diese soll Regelungen für alle gängigen Fälle, in denen Aufwandsentschädigungen oder Honorare bezahlt werden, enthalten. Sodann soll die Landesjugendleitung auf eine konsequente und korrekte Befolgung der Richtlinie durch das Jugendbüro hinwirken.
- In Zusammenarbeit mit dem Jugendbüro einen Prozess für die Inventatisierung zu erarbeiten.
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