Veranstaltung: | JVV |
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Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | JVV 2023 |
Beschlossen am: | 19.11.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Antrag Ernährungs- und Einkaufsrichtlinie
Beschlusstext
Verpflegungs- und Einkaufsrichtlinie
1. Richtlinien für die Verpflegung
1.1 Grundlegendes
Bei jeder Veranstaltung, bei der die NAJU Bayern Verpflegung stellt, besteht
diese aus vegetarischem / veganem Essen und alkoholfreien Getränken.
Privat bezahlte oder mitgebrachte Lebensmittel sind nicht Gegenstand dieser
Richtlinie.
1.2 Essgewohnheiten und Allergien /
Unverträglichkeiten
Essgewohnheiten und Allergien / Unverträglichkeiten müssen bei der Anmeldung zu
Veranstaltungen abgefragt werden, um diesen im Rahmen der Veranstaltung
entsprechend Rechnung tragen zu können.
Sollte es in Ausnahmefällen am jeweiligen Veranstaltungsort zu Schwierigkeiten
kommen, diesen gerecht zu werden, ist im Vorfeld mit der betroffenen Person
Rücksprache zu halten, um eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden.
1.3 Selbstversorgung
Falls wir selbst kochen oder einkaufen, wird ausschließlich vegetarische und
vegane Ernährung angeboten. Werden tierische Produkte angeboten, sollten dazu
auch vegane Alternativen bereitgestellt werden. Die Verpflegung sollte also so
gestaltet sein, dass auch für Veganer*innen eine ausgewogene Ernährung gegeben
ist.
Beispiel: Falls Kaffee und Kuchen angeboten werden, bietet es sich an, dabei
auch vegane Milchalternativen und Kuchen bereitzustellen. Auch für diejenigen,
die sich nicht vegan ernähren, bietet das eine gute Möglichkeit, Alternativen zu
tierischen Produkten einmal zu probieren.
Die Bevorzugung von regionalen und saisonalen Bio- bzw. Fairtrade-Produkten ist
für uns ein Selbstverständnis. Damit wollen wir regionale und nachhaltige
Anbieter*innen und nachhaltige Landwirtschaftsformen unterstützen.
1.4 Gebuchte Verpflegung (im Rahmen von
Unterbringung, Catering, Bewirtung etc.)
Die Verfügbarkeit von vegetarischer und veganer Verpflegung ist ein notwendiges
Kriterium für die Auswahl der Unterkunft / des Caterings / des
Gastronomiebetriebs. Entsprechend ist bereits bei der Wahl des
Veranstaltungsorts (Unterkunft, Gastronomiebetrieb etc.) frühzeitig abzuklären,
dass eine ausgewogene vegane und vegetarische Ernährung möglich ist.
Falls die Verpflegung in einer Unterkunft zu einem Pauschalpreis ohne
Unterscheidung zwischen vegetarischer und fleischhaltiger Kost angeboten wird,
ist dies kein Ausschlusskriterium.
Beispiel: Frühstücksbuffet, auf dem neben dem vegetarischen Angebot auch Fleisch
verfügbar ist.
1.5 Bewirtungsbeleg
Bei Bewirtung in einem Gastronomiebetrieb ist von der bewirtenden Person stets
ein Bewirtungsbeleg anzufordern, in dem folgende Angaben enthalten sind: Tag und
Ort der Bewirtung, die bewirtende Person, alle bewirteten Personen mit Namen,
der genaue Anlass der Bewirtung, die Kosten der Bewirtung, das Trinkgeld sowie
die Summe dieser beiden Posten. Nicht fehlen darf die Unterschrift der
bewirtenden Person.
2. Richtlinien für den Lebensmitteleinkauf
2.1 Einkauf in Bioqualität
Lebensmittel müssen in Bioqualität gekauft werden, da Bio die nachhaltigste
Erzeugungsform darstellt. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die
Lebensmittel in regionaler und saisonaler Form gekauft werden um kurze
Transportwege der Lebensmittel sicherzustellen. Die dadurch entstehenden
Mehrkosten nimmt die NAJU gerne in Kauf.
Falls ein Produkt nicht in Bio verfügbar ist, soll die nachhaltigste Alternative
gewählt werden (z. B. regional, saisonal, Fairtrade, etc.).
Bei Uneindeutigkeit von diesem Punkt der Richtlinie in der praktischen Umsetzung
muss persönlich abgewogen werden, welche Entscheidung im Sinne der
Nachhaltigkeit vorzuziehen ist.
2.2 Vermeidung von Plastikabfällen
Dabei sind unverpackte Produkte oder Großgebinde zu bevorzugen, um Plastik- und
Verpackungsmüll so gut es geht zu vermeiden.
2.3 Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
Unser Ziel ist es Lebensmittelabfälle zu vermeiden.
2.4 Getränke
Alkoholische Getränke müssen privat bezahlt werden und dürfen nur mit
Einverständnis der Veranstaltungsleitung in verantwortungsvollem Maße konsumiert
werden. Unbedingt müssen dabei die Jugendschutzgesetze beachtet werden.
3. Richtlinien für die Beschaffung von Non-Food-
Artikeln
3.1 Vermeidung von Verpackungsmüll
Auch beim Kauf von Non-Food-Artikeln ist Plastik und Verpackungsmüll möglichst
zu vermeiden.
3.2 Onlineshopping
Die NAJU Bayern ist sich neben ihrer ökologischen auch der sozialen und
ethischen Verantwortung bei Einkäufen bewusst. Gewisse Onlineshops fallen durch
besonders unethische Geschäftspraktiken auf. Bei diesen darf für die NAJU Bayern
nicht bestellt werden, und es können keine über diese Shops erworbene Artikel
abgerechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise: Amazon, Wish, Alibaba, Shein
und Temu.
Bei Unklarheiten zu alternativen Onlineshops sind Beispiele im NAJU-Wiki
(https://wiki.naju-bayern.de/pages/viewpage.action?pageId=107347969) zu finden.
Gerne hilft auch das Jugendbüro weiter.
3.3 Gebrauchte Artikel
Die Anschaffung von Gebrauchtwaren wird bevorzugt. Insbesondere bei
elektronischen Geräten, die in der Herstellung stets viele Ressourcen
verbrauchen, lässt sich durch den Kauf gebrauchter Elektronik der NAJU-
Fußabdruck erheblich reduzieren.
Werden gebrauchte Artikel von Privatpersonen abgekauft (bspw. über
Kleinanzeigenportale wie kleinanzeigen.de oder willhaben.at), können diese gegen
Vorlage einer vom Verkäufer unterschriebenen Quittung für Privatverkauf
abgerechnet werden (siehe Anhang).
4. Ausnahmen
Ausnahmen von dieser Richtlinie sind vorab mit dem Jugendbüro oder mit der
Landesjugendleitung abzustimmen.
6. Anhang: Vorlage für eine Quittung für einen
Kauf aus privater Hand
Datum:
Käufer (Name und Adresse):
Verkäufer (Name und Adresse):
Kaufgegenstand:
Betrag:
Betrag dankend erhalten am:
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Unterschrift des Verkäufers
Begründung
Besonders wir, die jungen Menschen, die wir selbst sind und die wir hier vertreten, sind von den jetzigen und kommenden Folgen des Klimawandels betroffen. Wir merken selbst, dass die Sommer immer heißer werden, die Winter wärmer und das Wetter extremer. Darunter leiden neben den Menschen auch Natur und Tiere. Wir sind überzeugt, dass sich die Herausforderungen des Klimawandels nur gemeinsam lösen lassen, wir aber mit jeder einzelnen Maßnahme einen entscheidenden Anteil dazu beitragen können.
Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) geht davon aus, dass zwischen 21 % bis 37 % der gesamten globalen Treibhausgasemissionen auf unsere Ernährung zurückgehen. Eine Studie des World Wide Fund for Nature zeigt, dass 69 % der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland auf den Verzehr von tierischen Lebensmitteln zurückzuführen ist, wovon wiederum 44% auf Fleisch und 25 % auf Lebensmittel wie Butter, Milch, Eier und Käse entfallen. Pflanzliche Lebensmittel sind demzufolge für lediglich 1/3 der Treibhausgasemissionen zu verantworten. Für ein Kilogramm Rindfleisch werden in etwa 14,3 Kilogramm CO2 freigesetzt (genau genommen CO2 Äquivalente), für ein Kilogramm Schweinefleisch 3,2 kg CO2 (Bundesumweltministerium). Ein Kilogramm Mischbrot benötigt 0,75 kg CO2 und ein Kilogramm Tomaten 0,2 kg CO2. Neben CO2 entstehen in der tierischen Landwirtschaft auch die treibhauswirksamen Gase Methan und Lachgas Diese Zahlen zeigen, dass unsere Entscheidung wie wir uns ernähren einen großen Einfluss auf die globale Erwärmung hat.
Neben den Treibhausgasen ist zudem festzustellen, dass durch die Haltung von Tieren für die Produktion von tierischen Lebensmitteln erhebliche Ressourcen an Wasser und Futteranbaufläche benötigt werden. Beispielsweise braucht es zur Gewinnung von einem Kilogramm Rindfleisch ca. 15.000 Liter Wasser, 4 bis 9 Kilogramm Getreide und somit eine Nutzfläche von 30 bis 50 m², welche teilweise durch das Abholzen von Regenwäldern generiert wird. Die Flächen, welche derzeit für den Tierfutteranbau benutzt werden, könnten größtenteils für den Anbau menschlicher Ernährung verwendet werden und dadurch deren Effizienz vervielfacht werden. Derzeit hungern schätzungsweise 800 Millionen Menschen weltweit. Dieser Beschluss trägt einen kleinen Teil zur gerechten Ernährungsverteilung der Weltbevölkerung bei.
Wir sehen in der Veränderung der Ernährungsweise auf den NAJU-Veranstaltungen einen simplen Weg, um effektiv klimafreundlicher zu werden. Da es bereits viele Menschen gibt, welche sich vegetarisch oder vegan ernähren, bieten alle Gastronomien bereits jetzt fleischlose Alternativen an, auf die zurückgegriffen werden kann.
Durch den Verzehr von saisonalen und regionalen Lebensmitteln stärken wir die lokalen Wertschöpfungsketten und verhindern lange Transportwege, so wie ganzjährlich beheizte und bewässerte Gewächshäuser.
In Deutschland werden rund 761 Millionen Tiere jährlich geschlachtet. Dies sind 2 Millionen getötete Lebewesen täglich. Diese Zahl vermindern wir durch unsere Reduktion des Konsums von tierischen Lebensmitteln.
Wir als NAJU Bayern sehen unser Handeln nicht nur nach innen, sondern auch nach außen gerichtet. Daher nehmen wir die Idee der verantwortungsbewussten Ernährung ernst. Wir freuen uns, durch unser eigens verantwortetes Handeln einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.